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Allgemein

Covid-19-Präventionskonzept

 

Auszug aus dem Covid-19-Präventionskonzept für die Sportanlage des SK RAIKA WIESMATH

 

Um die Sportanlage betreten zu können, ist die Vorlage einer der folgenden Nachweise notwendig: (Dies gilt für alle Personen ab dem 12. Lebensjahr)

  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig 
  • Antigentest von einer befugten Stelle: 24h gültig 
  • PCR Test von einer befugten Stelle: 72h gültig 
  • Schultest: Antigentest 48h gültig / PCR Test 72h gültig

ODER

  • Nachweis über Zweitimpfung, wenn diese nicht länger als 360 Tage zurückliegt und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mind. 14 Tage verstrichen sind
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, ab dem 22. Tag nach der Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung hier nicht länger als 360 Tage zurückliegt
  • Einer weiteren Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der eben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sind

ODER

  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides (nicht älter als 180 Tage)
  • Antikörpernachweis (nicht älter als 90 Tage)

 

  • Nachweise schon vor Betreten des Kassabereichs bereithalten und vorzeigen (um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten)
  • Registrierungspflicht
  • Auf eine ausreichende Handhygiene ist zu achten. Die dafür bereitgestellten Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich zur Tribüne und Kantine können dazu verwendet werden.
  • Den Ordnern und Funktionären sowie den Hinweisschildern und Bodenmarkierungen sind UNBEDINGT Folge zu leisten.

 

SKW Präventionskonzept Stand September 2021 als PDF

ÖFB Handlungsempfehlungen Stand September 2021 als PDF

 

Wiesmath, am 15. September 2021