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Allgemein

Covid-19-Präventionskonzept

 

Auszug aus dem Covid-19-Präventionskonzept für die Sportanlage des SK RAIKA WIESMATH

 

Um die Sportanlage betreten zu können, ist die Vorlage einer der folgenden Nachweise notwendig: (Dies gilt für alle Personen ab dem 10. Lebensjahr)

  • Antigentest zur Eigenanwendung: 24h gültig 
  • Antigentest von einer befugten Stelle: 48h gültig 
  • PCR Test von einer befugten Stelle: 72h gültig 
  • Schultest: 48h gültig 

ODER

  • Nachweis über Impfung (ab dem 22. Tag der 1. Impfung)

ODER

  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides (nicht älter als 180 Tage)
  • Antikörpernachweis (nicht älter als 90 Tage)

  • Nachweise schon vor Betreten des Kassabereichs bereithalten und vorzeigen (um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten) 
  • Registrierungspflicht
  • Einlass 60 Minuten vor Spielbeginn 
  • In allen geschlossenen Räumen (Eingangsschleuse, Kassabereich, WC, Kantine) müssen Masken getragen werden -> ab dem 14. Lebensjahr FFP2-Maske, 6-14 Jahre Mund-Nasen-Schutz.
  • Mindestabstand von 1m zu haushaltsfremden Personen sowie die allbekannten Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
  • Begrenzte Besucheranzahl
  • Sitzplatzzuweisung erfolgt bei Bewerbsspielen der Kampfmannschaft
  • Den Ordnern und Funktionären sowie den Hinweisschildern und Bodenmarkierungen sind UNBEDINGT Folge zu leisten. 

 

SPERRSTUNDE: 24 Uhr

SKW Präventionskonzept Stand 4.6.2021 als PDF

Wiesmath, am 7. Juni 2021